Mit Rücksicht auf den Beschluß des Provinzial- rates vom 31. Juli cr. (N° 296) soll die Angelegenheit, betreffend die Erhebung einer Abgabe für Inanspruch- nahme von Straßenterrain bei Bauausführungen erst dann wieder aufgenommen werden, wenn die schwebende Frage betreffend Übernahme der Provinzialstraßen auf die Stadt erledigt sein wird.