9. beschließt nach Kenntnißnahme von der Ver- fügung des Königlichen Herrn Regierungs- Präsidenten vom 17. Juli 1894 I II B 3516 mit Rücksicht darauf, daß der Herr Landes-Director nach erfolgter Neupflasterung der Provinzial- straßen in hiesiger Stadt in den nächsten Jahren den Anschluß an die städtische Gas- und Wasser- leitung beziehungsweise die städtischen Canäle nicht gestatten will, einstimmig, den vom Herrn Landes-Director gemachten Vorschlag bezüglich der Zahlung des Beitrages der Stadt Neuss zu den Kosten der Neupflasterung der Provinzial- straßen nicht zu acceptiren und die Entscheidung des Königlichen Herrn Ober-Präsidenten zu er- bitten;
| Typ | Straße |
|---|---|
| Erwähnt in |
|
| Erwähnt in |
|
|---|
| Erwähnt in |
|
|---|
| Erwähnt in |
|
|---|