Der Antrag der Firma C. Thywissen betr. die Anlage eines Entwässerungskanales in einem Theile der Jülicherstraße und zwar bis zum Hause N° 25 wird genehmigt unter der Bedingung, daß die Firma Thywissen der Stadt die ganzen Anlagekosten ersetzt. Die von der Stadt zu erhebenden Canalanschlussge- bühren auf der betreffenden Straßenstrecke sollen bis zum Betrage der von der Firma Thywissen an die Stadt zu ersetzenden Anlage- kosten jährlich an die Firma Thywissen ausge- zahlt werden.