Band 59: Eintrag vom  6. Februar 1882 (Nr. 1008)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Abkommen mit den beiden Eisenbahnen.

Vorsitzender legte ein Schreiben des Königlichen Eisenbahn-Betriebs- amtes zu Aachen am 31 Januar d. J. vor, wonach die von der Stadtverordneten-Versammlung in der Sitzung vom 2. vorigen Monats gestellten beiden Bedingungen zu dem Uebereinkommen mit den Eisenbahnen wegen der Entwässerung des Eisenbahn- hofes im Wesentlichen angenommenen sind die Eisenbahnen ihrerseits jedoch den Vorbehalt machen, daß die Eisenbahn-Ver- waltungen berechtigt sein sollen, die zur Entwässerung der Bahnhöfe etwa nöthig werdenden Seitencanäle, Drainstränge p p an jeder beliebigen Stelle in den Hauptcanal einzuführen und daß im Uebrigen die Stadt die Canal- und resp. Grabenanlage insoweit zu unterhalten habe, als dieselbe nicht auf Terrain der Eisenbahn-Verwaltung zu liegen kommt.

Die Versammlung spricht sich dahin aus, daß gegen die Errichtung der fraglichen Seitencanäle, Drainstränge pp zu einem

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sei, solche jedoch nicht über städtisches Eigenthum geführt werden. dürfen und daß die Stadt nur an der Unterhaltung und Reinigung derjenigen Strecke des Kanals zu 1/3 betheiligt sein solle, an deren Bau sie sich auch betheiligt hat.