7) Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die Anstellung von zwei kath. Lehrern & einer kath. Lehrerin für die neu zu errichtenden drei sechsten Schulclassen & setzt das Gehalt der ersteren auf 1000, das der letzteren auf 900 Mark nebst freier Wohnung oder Miethsentschädigung von 150 Mark fest.