Der Antrag der Firma C. Thywissen betr. Verlängerung der Wasserleitung in der Bergheimerstrasse wird unter der Bedingung genehmigt, daß eine Mindest-Einnahme von 8 % der aufzuwendenden Kosten garan- tirt wird. Im Uebrigen wird die Wasserwerks- Commission ermächtigt, über Anträge auf Rohrverlängerung, soweit die Kosten 1000 Mk nicht übersteigen und eine 8 prozentige Ver- zinsung derselben garantirt ist, selbstän- dig Entscheidung zu treffen.
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