Dem an der Elementar-Knabenschule angestellten Lehrer Hermanns wurde für die ihm berufsmäßig zugesicherte, jetzt aber zu anderweiten Schulzwecken benutzte Wohnung von zwei Zimmern vom 1. October courant anfangend eine
[Nächste Seite]Entschädigung von Zwanzig Thalern Preussischer Courant bis dahin bewilligt, daß ihm später wieder zwei Zimmer in Schullokalien zur Disposition gestellt werden können.
Actum utsupra