7.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Kün-
digung der Vorsteherin der höheren MädchenschuleFräulein
von Borellzum 1. April nächsten Jahres und behält sich
die Beschlußfassung über das Pensionsgesuch derselben vor.
Lehrerin an der höheren Töchterschule, braucht ein Harmonium; 1877 erhält Concession
zur Errichtung der Privattöchterschule, Kündigung als Vorsteherin zum 1.4.1888