1.) Stadt-Verordneten-Versammlung verpachtet dem Herrn Wilhelm Rosselnbroich hierselbst einen Theil des neben seinem Besitzthum an der Hammthorstraße belegenen Platzes nach einge- reichter Zeichnung vorbehaltlich aller Rechte Drit- ter unter den nachstehenden Bedingungen:
1.) Die Verpachtung geschieht auf unbestimmte Zeit unter jederzeitigem Widerruf mit vierteljähri- ger Kündigung. 2.) Der Pachtzins beträgt jährlichs eine Mark und ist zahlbar am ersten Februar eines jeden Jahres. 3.) Nach Beendigung der Pacht ist der Platz, ordnungsmäßig planirt, wieder abzutreten. 4.) Der Platz ist nach näherer Anweisung des Bürgermeisters einzufriedigen.