Band 75: Eintrag vom  5. April 1927 (Nr. 477)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
12. Verteilung von Straßenregulierungskosten. a) Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Erft- straße von Kanalstraße bis Krefelderstraße.

Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Erftstraßevon Kanalstraße bis Krefelderstraße a) für die Fahrbahn 44500 M b) " Umpflasterung & Verschiedenes 1800 " _________ zusammen 46300 "

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Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Verwaltung nach dem Vorschlage der Verwal- tung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 15575 M, auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 1029 m 15,14 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein. Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung dieses Teiles der Erftstraße mit Asphaltüberzug anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung. Vorteile gesundheitlicher, schön- heitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Be- festigung ein wirksames Mittel gegen den gesund- heitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hin- sicht hat eine asphaltierte Straße ein bedeutend bes- seres Aussehen, als wie dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsverkehr eine asphaltierte Straße, die sich in Verbindung mit den übrigen Straßenzügen der Nachbarschaft zu einer guten Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr erregt als dies augenblicklich bei b dem sehr schlechten Zustande der Straße der Fall ist. Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschüt- terung der schweren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.

≠ (Text auf Seite 181 = b)

c) Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Neu- straßevon Büchel bis Kanalstraße.

Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Neustraße betragen: a) für die Fahrbahn 16 150 M b) für Umpflasterung u. Verschiedenes 550 " _________ zusammen 16 700 ".

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst

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Plan der Veranstaltung nach dem Vorschlage der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 5652,50 M auf die Anlieger, die ver- bleibenden 65 % auf die Stadt entfallen

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 485 m 11,65 M für den Front- meter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein. Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Neustraße mit Asphaltierung, anstelle der jetzigen schlechten Pfla- sterung, Vorteile gesundheitlicher, persönlicher und wirt- schaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine asphaltierte Straße ein bedeutendbeteudend besseres Aussehen, als wie dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da dem regen Durchgangsverkehr eine asphaltierte Straße, die sich in Verbindung mit den übrigen Straßenzügen der Nachbarschaft zu einer guten Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr anregt als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straßen der Fall ist. Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.

d) Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Hamm- torstraßevon der Neustraße bis zur Erftstraße.

Die veranschlagtenKosten für die Asphaltierung der Hammtorstraße betragen: a) für die Fahrbahn 15 200 M b) für Umpflasterung und Verschiedenes 500 " _________ zusammen 15 700 "

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Verwaltung nach dem Vorschlage der Verwal-

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tung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 5320 M auf die An- lieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen. Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahr- bahn bei einer Frontlänge von 393 m 13,54 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein.

Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berech- tigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Hammtorstraße mit Asphaltüberzug anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung, Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vor- teil darin zu erblicken, als die neue Art der Be- festigung ein wirksames Mittel gegen den gesund- heitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine asphaltierte Straße ein bedeutendbeteutend besseres Aussehen als wie dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsver- kehr eine asphaltierte Straßen, die sich in Verbindung mit den übrigen Straßenzügen der Nachbarschaft zu einer guten Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr anregt als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straßen der Fall ist. Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschüt- terung der schweren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.

e) Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Michael- straße von Neustraße bis Zollstraße.

Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Michaelstraßevon Neustraße bis Zollstraße betragen: a) für die Fahrbahn 16 800 M b) " Umpflasterung und Verschiedenes 550 " __________ zusammen 17 350 "

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranstaltung nach dem Vorschlage der Ver-

(Fortsetzung auf Bild 183/Seite176 b.)

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≠ (Text Unterpunkt b siehe Bild 178) b) Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Kanal- straße von Erftstraße bis Kaiser Friedrichstraße.

Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Kanalstraße von Erftstraße bis Kaiser Friedrich- straße. a) für die Fahrbahn 26 000 M b) für Umpflasterung und Ver- schiedenes 1 000 " _________ zusammen 27 000 ".

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranstaltung nach dem Vorschlage der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 9100,- M auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahr- bahn bei einer Frontlänge von 661,50 m 13,76 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein.

Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berech- tigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Kanalstraße mit Asphaltüberzug anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung. Vorteile gesund- heitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksameswirtsames Mittel gegen den ge- sundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheit- licher Hinsicht hat eine asphaltierte Straße ein bedeutend besseres Aussehen, als wie dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangs- verkehr eine asphaltierte Straße, die sich in Ver- bindung mit den übrigen Straßenzügen der Nach- barschaft zu einer guten Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr anregt als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straßen der Fall ist, Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren

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Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden. (folgt Buchhalternase)

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waltungfestsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlagten Ko- sten für die Fahrbahn, das sind 5 880 M auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 499 m 11,78 M für den Front- meter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein. Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Michael- straße mit Asphaltüberzug anstelle der jetzigen schlech- ten Pflasterung, Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vor- teil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine asphaltierte Straße ein bedeutend besseres Aussehen, als wie dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsverkehr eine asphal- tierte Straße, die sich in Verbindung mit den übrigen Straßenzügen der Nachbarschaft zu einer guten Geschäfts- straße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr anregt als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straßen der Fall ist. Auch haben die Häu- ser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.

f) Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Klarissen- straßevon der Oberstraße bis Zollstraße.

Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Klarissenstraße betragen: a) für die Fahrbahn 5 000 M b) " Umpflasterung und Verschiedenes 350 " ________ zusammen 5 350 "

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranstaltung nach dem Vorschlage der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der

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Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 1750,- M auf die An- lieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen. Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahr- bahn bei einer Frontlänge von 164,50 = 10,64 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein.

Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Klaris- senstraße mit Asphaltüberzug anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung, Vorteile gesundheitlicher, schön- heitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befe- stigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheits- schädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine asphaltierte Straße ein bedeutend besseres Aussehen, als wie dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei regem Durchgangsver- kehr eine asphaltierte Straße, die sich in Verbindung mit den übrigen Straßenzügen der Nachbarschaft zu einer guten Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr anregt als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straßen der Fall ist. Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden. Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragen- den Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.

g) Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Mühlen- straße von Ecke Zollstraße bis Zitadellstraße.

Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Mühlenstraße von Ecke Zollstraße bis Zitadellstraße a) für die Fahrbahn 17 900 M b) " " Umpflasterung und Verschiedenes 400 " _________ zusammen 18 300 "

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranstaltung nach dem Vorschlage der Ver- waltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Ver-

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teilung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlag- ten Kosten für die Fahrbahn, das sind 6265,- M auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 709,40 m 8,83 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein.

Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Mühlen- straße mit Asphaltüberzug anstelle der jetzigen schlech- ten Pflasterung, Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine asphaltierte Straße ein bedeutend besseres Aussehen, als wie dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsverkehr eine asphaltierte Straße, die sich in Verbindung mit den übrigen Straßenzügen der Nachbarschaft zu einer guten Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passan- ten mehr anregt als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustand der Straßen der Fall ist. Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schwe- ren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.

h) Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Zitadell- straße vom Obertor bis Mühlenstraße.

Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Zitadellstraßevom Obertor bis Mühlenstraße a) für die Fahrbahn 2 350 M b) " Umpflasterung und Verschiedenes 160 " ________ zusammen 2 510 ".

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranstaltung nach dem Vorschlage der Ver- waltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Vertei- lung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlag-

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ten Kosten für die Fahrbahn, das sind 822,50 M auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt ent- fallen.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahr- bahn bei einer Frontlänge von 109,30 m 7,53 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein. Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Zitadell- straße mit Asphaltüberzug anstelle der jetzigen schlech- ten Pflasterung, Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befesti- gung ein wirksames Mittel gegen den gesundheits- schädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine asphaltierte Straße ein bedeutend besseres Aussehen, als wie dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsverkehr eine asphaltierte Straße, die sich in Verbindung mit den übrigen Straßenzügen der Nachbarschaft zu einer guten Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Pas- santen mehr anregt als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straßen der Fall ist. Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.

i) Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Zoll- straße von der Michaelstraße bis zum projektierten Durchbruch.

Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Zollstraßevon der Michaelstraße bis zum projektier- ten Durchbruch betragen: a) für die Fahrbahn 3700 M b) " Umpflasterung und Verschiedenes 350 " _______ zusammen 4 050 M.

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Verwaltung nach dem Vorschlage

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der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Vertei- lung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 1295 M auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 85 m 15,24 M für den Frontme- ter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein. Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung des in Frage kommenden Teiles der Zollstraße mit Asphaltüberzug anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung Vorteile ge- sundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßen- staub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine asphaltier- te Straße ein beteutend besseres Aussehen, als wie dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Geschäftsverkehr Durch- gangsverkehr eine asphaltierte Straße, die sich in Ver- bindung mit den übrigen Straßenzügen der Nachbar- schaft zu einer guten Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr anregt als dies augen- blicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straßen der Fall ist. Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

k) Verteilung der Regulierungskosten der Zollstraße von der Friedrich- bis Ecke Mühlenstraße.

Die veranschlagten Kosten der Regulierung der Zollstraßevon der Friedrichstraße bis Ecke Mühlenstraße betragen: 1. für den Bürgersteig 4650 M 2. " die Fahrbahn 16 200 " 3. " " Umpflasterung 300 " _________ zusammen 21 150 "

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranstaltung nach dem Vorschlage der Ver- waltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Ver- teilung der Kosten in der Weise, daß 50 % der ver- anschlagten Kosten für den Bürgersteig, das

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sind 2325 M auf die Anlieger und 50 % der Kosten, das sind 2325 M auf die Stadt entfallen. Ferner sollen 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 5670 M auf die Anlieger entfallen. Von den verbleibenden 65 % sollen 35 % der Kosten, das sind 5670 M auf die Straßenbahn entfallen unter der Voraussetzung, daß eine Schienenverlegung erfolgt; den Rest von 30 %, das sind 4860 M, falls aber Schie- nenverlegung fortfällt 65 % - 10 530 M trägt die Stadt.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Bürger- steige bei einer Frontlänge von 176,50 m 13,17 M für den Frontmeter, für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 176,50 m = 32,13 M für den Frontmeter der Bürgersteige beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein.

Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos be- rechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung die- ses Teiles der Zollstraße aus Schlackensteine anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung und der einheitli- chen Befestigung der Bürgersteige mit Basaltinplat- ten, Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirt- schaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vor- teil darin zu erblicken, als die neue Art der Befe- stigung ein wirksames Mittel gegen den gesund- heitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine asphaltierte Straße ein bedeutend besseres Aussehen, als wie dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangs- verkehr eine asphaltierte Straße, die sich in Ver- bindung mit den übrigen Straßenzügen der Nach- barschaft zu einer guten Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr anregt als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straßen der Fall ist. Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden

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Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.