Band 75: Eintrag vom  5. April 1927 (Nr. 477)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
12. Verteilung von Straßenregulierungskosten. a) Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Erft- straße von Kanalstraße bis Krefelderstraße.

Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Erftstraßevon Kanalstraße bis Krefelderstraße a) für die Fahrbahn 44500 M b) " Umpflasterung & Verschiedenes 1800 " _________ zusammen 46300 "

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Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Verwaltung nach dem Vorschlage der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 15575 M, auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 1029 m 15,14 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein. Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung dieses Teiles der Erftstraße mit Asphaltüberzug anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung. Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine asphaltierte Straße ein bedeutend besseres Aussehen, als wie dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsverkehr eine asphaltierte Straße, die sich in Verbindung mit den übrigen Straßenzügen der Nachbarschaft zu einer guten Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr erregt als dies augenblicklich bei b dem sehr schlechten Zustande der Straße der Fall ist. Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.

≠ (Text auf Seite 181 = b)

c) Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Neustraßevon Büchel bis Kanalstraße.

Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Neustraße betragen: a) für die Fahrbahn 16 150 M b) für Umpflasterung u. Verschiedenes 550 " _________ zusammen 16 700 ".

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst

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Plan der Veranstaltung nach dem Vorschlage der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 5652,50 M auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 485 m 11,65 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein. Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Neustraße mit Asphaltierung, anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung, Vorteile gesundheitlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine asphaltierte Straße ein bedeutendbeteudend besseres Aussehen, als wie dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da dem regen Durchgangsverkehr eine asphaltierte Straße, die sich in Verbindung mit den übrigen Straßenzügen der Nachbarschaft zu einer guten Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr anregt als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straßen der Fall ist. Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.

d) Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Hammtorstraßevon der Neustraße bis zur Erftstraße.

Die veranschlagtenKosten für die Asphaltierung der Hammtorstraße betragen: a) für die Fahrbahn 15 200 M b) für Umpflasterung und Verschiedenes 500 " _________ zusammen 15 700 "

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Verwaltung nach dem Vorschlage der Verwal-

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tung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 5320 M auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen. Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 393 m 13,54 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein.

Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Hammtorstraße mit Asphaltüberzug anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung, Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine asphaltierte Straße ein bedeutendbeteutend besseres Aussehen als wie dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsverkehr eine asphaltierte Straßen, die sich in Verbindung mit den übrigen Straßenzügen der Nachbarschaft zu einer guten Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr anregt als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straßen der Fall ist. Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.

e) Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Michaelstraße von Neustraße bis Zollstraße.

Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Michaelstraßevon Neustraße bis Zollstraße betragen: a) für die Fahrbahn 16 800 M b) " Umpflasterung und Verschiedenes 550 " __________ zusammen 17 350 "

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranstaltung nach dem Vorschlage der Ver-

(Fortsetzung auf Bild 183/Seite176 b.)

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≠ (Text Unterpunkt b siehe Bild 178) b) Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Kanalstraße von Erftstraße bis Kaiser Friedrichstraße.

Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Kanalstraße von Erftstraße bis Kaiser Friedrichstraße. a) für die Fahrbahn 26 000 M b) für Umpflasterung und Verschiedenes 1 000 " _________ zusammen 27 000 ".

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranstaltung nach dem Vorschlage der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 9100,- M auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 661,50 m 13,76 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein.

Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Kanalstraße mit Asphaltüberzug anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung. Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksameswirtsames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine asphaltierte Straße ein bedeutend besseres Aussehen, als wie dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsverkehr eine asphaltierte Straße, die sich in Verbindung mit den übrigen Straßenzügen der Nachbarschaft zu einer guten Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr anregt als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straßen der Fall ist, Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren

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Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden. (folgt Buchhalternase)

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waltungfestsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 5 880 M auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 499 m 11,78 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein. Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Michaelstraße mit Asphaltüberzug anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung, Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine asphaltierte Straße ein bedeutend besseres Aussehen, als wie dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsverkehr eine asphaltierte Straße, die sich in Verbindung mit den übrigen Straßenzügen der Nachbarschaft zu einer guten Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr anregt als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straßen der Fall ist. Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.

f) Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Klarissenstraßevon der Oberstraße bis Zollstraße.

Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Klarissenstraße betragen: a) für die Fahrbahn 5 000 M b) " Umpflasterung und Verschiedenes 350 " ________ zusammen 5 350 "

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranstaltung nach dem Vorschlage der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der

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Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 1750,- M auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen. Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 164,50 = 10,64 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein.

Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Klarissenstraße mit Asphaltüberzug anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung, Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine asphaltierte Straße ein bedeutend besseres Aussehen, als wie dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei regem Durchgangsverkehr eine asphaltierte Straße, die sich in Verbindung mit den übrigen Straßenzügen der Nachbarschaft zu einer guten Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr anregt als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straßen der Fall ist. Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden. Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.

g) Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Mühlenstraße von Ecke Zollstraße bis Zitadellstraße.

Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Mühlenstraße von Ecke Zollstraße bis Zitadellstraße a) für die Fahrbahn 17 900 M b) " " Umpflasterung und Verschiedenes 400 " _________ zusammen 18 300 "

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranstaltung nach dem Vorschlage der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Ver-

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teilung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 6265,- M auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 709,40 m 8,83 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein.

Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Mühlenstraße mit Asphaltüberzug anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung, Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine asphaltierte Straße ein bedeutend besseres Aussehen, als wie dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsverkehr eine asphaltierte Straße, die sich in Verbindung mit den übrigen Straßenzügen der Nachbarschaft zu einer guten Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr anregt als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustand der Straßen der Fall ist. Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.

h) Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Zitadellstraße vom Obertor bis Mühlenstraße.

Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Zitadellstraßevom Obertor bis Mühlenstraße a) für die Fahrbahn 2 350 M b) " Umpflasterung und Verschiedenes 160 " ________ zusammen 2 510 ".

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranstaltung nach dem Vorschlage der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlag-

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ten Kosten für die Fahrbahn, das sind 822,50 M auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 109,30 m 7,53 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein. Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Zitadellstraße mit Asphaltüberzug anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung, Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine asphaltierte Straße ein bedeutend besseres Aussehen, als wie dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsverkehr eine asphaltierte Straße, die sich in Verbindung mit den übrigen Straßenzügen der Nachbarschaft zu einer guten Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr anregt als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straßen der Fall ist. Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.

i) Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Zollstraße von der Michaelstraße bis zum projektierten Durchbruch.

Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Zollstraßevon der Michaelstraße bis zum projektierten Durchbruch betragen: a) für die Fahrbahn 3700 M b) " Umpflasterung und Verschiedenes 350 " _______ zusammen 4 050 M.

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Verwaltung nach dem Vorschlage

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der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 1295 M auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 85 m 15,24 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein. Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung des in Frage kommenden Teiles der Zollstraße mit Asphaltüberzug anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine asphaltierte Straße ein beteutend besseres Aussehen, als wie dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Geschäftsverkehr Durchgangsverkehr eine asphaltierte Straße, die sich in Verbindung mit den übrigen Straßenzügen der Nachbarschaft zu einer guten Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr anregt als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straßen der Fall ist. Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

k) Verteilung der Regulierungskosten der Zollstraße von der Friedrich- bis Ecke Mühlenstraße.

Die veranschlagten Kosten der Regulierung der Zollstraßevon der Friedrichstraße bis Ecke Mühlenstraße betragen: 1. für den Bürgersteig 4650 M 2. " die Fahrbahn 16 200 " 3. " " Umpflasterung 300 " _________ zusammen 21 150 "

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranstaltung nach dem Vorschlage der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 50 % der veranschlagten Kosten für den Bürgersteig, das

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sind 2325 M auf die Anlieger und 50 % der Kosten, das sind 2325 M auf die Stadt entfallen. Ferner sollen 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 5670 M auf die Anlieger entfallen. Von den verbleibenden 65 % sollen 35 % der Kosten, das sind 5670 M auf die Straßenbahn entfallen unter der Voraussetzung, daß eine Schienenverlegung erfolgt; den Rest von 30 %, das sind 4860 M, falls aber Schienenverlegung fortfällt 65 % - 10 530 M trägt die Stadt.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Bürgersteige bei einer Frontlänge von 176,50 m 13,17 M für den Frontmeter, für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 176,50 m = 32,13 M für den Frontmeter der Bürgersteige beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein.

Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung dieses Teiles der Zollstraße aus Schlackensteine anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung und der einheitlichen Befestigung der Bürgersteige mit Basaltinplatten, Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine asphaltierte Straße ein bedeutend besseres Aussehen, als wie dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsverkehr eine asphaltierte Straße, die sich in Verbindung mit den übrigen Straßenzügen der Nachbarschaft zu einer guten Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr anregt als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straßen der Fall ist. Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden

[Nächste Seite]

Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.