1.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Auf- stellung eines Gemäldes des Malers Becker-Heyer im Rathhaussaale auf Widerruf und unter dem Vorbehalte, daß keinerlei Schadensersatzansprüche aus etwaiger Vernichtung oder Beschädigung des Bildes gegen die Stadt erhoben werden können;
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