Den Antrag des Herrn Regierungsrath von Briesen, ihm bis zum 1. October cr. den kleinen oberen Rathhaussaal als Arbeitszimmer zu überlassen, genehmigt die Versammlung unter dem Vorbehalte, daß derselbe bei öffentlichen Festen zur Disposition steht und daß die Benutzung des blauen Saales zu den wöchentlichen Stadtratssitzungen nicht gehindert wird.
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