Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neuss stellt sich auf den Boden des Beschlusses des Gemeindeausschusses des Preußischen Landtages und seiner Voraussetzungen und ist zu einer Gemeinschaftsarbeit mit der Stadt Düsseldorf durchaus gewillt. Insbesondere ist sie im Falle der Durchführung der in der I. Lesung des Gemeindeausschusses des Preuß. Landtages beschlossenen Grenzveränderung zwischen Düsseldorf und Neuss bereit, entsprechend den Wünschen eines Teiles des Gemeindeausschusses des Preuß. Landtages Tarifvereinbarungen für die bestehenden linksrheinischen Hafengebiete zu treffen und ermächtigt den Oberbürgermeister, falls nicht eine unmittelbare Einigung zwischen Düsseldorf und Neuss hierüber zustande kommt, den Herrn Regierungspräsidenten von Düsseldorf als Vermittler anzurufen.