Mitgetheilt wird eine Rückantwort des Vorstandes der israelitischen Gemeinde auf den Beschluß vom 26. September curantbetreffend das Schullokal, wonach die israelitische Gemeinde auf das ihr gemachte Anerbieten nicht in allen Theilen eingeht und die miethfreie Ueberlassung des Schullokals beansprucht, worauf sie alsdann das alte Schulgebäude nebst Platz der Gemeinde gegen Baarzahlung von 800 Thlr abzutreten geneigt ist. Die StadtverordnetenVersammlung lehnt das Anerbieten ab und beharrt bei dem Beschlusse vom 26. September curant, der in allen Theilen aufrecht erhalten wird.
a. u. s.