Stadtverordneten - Versammlung ist mit dem Abschluß eines neuen Stromlieferungsvertrages mit dem R. W. E. der im Jahre 1943 abläuft unter den im vorliegenden Ent- wurf enthaltenen Bedingungen grundsätzlich einverstanden. Es ermächtigt die Verwaltung zu den weiteren Verhandlun- gen mit der Maßgabe, daß die Meistbegünstigungsklausel in dem neuen Vertrage so gefaßt werden muß, daß ≠ das R. W. E. einmal in der Lage sein sollte, einen seiner Ab- nehmer billiger zu beliefern, als es nach dem neuen Ver- trage die Neusser Betriebs Werke ? tun.
≠ für die Stadt Neuss auch sicher gegen die Möglichkeit, daß