Stadtverordnetenversammlung ist damit einverstanden, daß die gemäß Erlaß des Ministers für Volkswohlfahrt für den Ausbau der Stadionanlagen zur Verfügung ge- stellten 5000 M Beihilfe und 5000 M Darlehen als beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werde des Inhalts, daß die Stadionanlage dauernd jugendpflegeri- schen Zwecken zur körperlichen Ertüchtigung der Jugend erhalten bleibt.