Stadtverordnetenversammlung ist damit einverstanden, daß die gemäß Erlaß des Ministers für Volkswohlfahrt für den Ausbau der Stadionanlagen zur Verfügung gestellten 5000 M Beihilfe und 5000 M Darlehen als beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werde des Inhalts, daß die Stadionanlage dauernd jugendpflegerischen Zwecken zur körperlichen Ertüchtigung der Jugend erhalten bleibt.