Stadtverordnetenversammlung beschließt, bei der Regierung Düsseldorf für den weiteren Ausbau des Stadions ein Darlehen von 10 000 M folgenden Bedingungen aufzunehmen:
Das Darlehen ist mit der Hälfte des jeweils am Zinsfälligkeitstage gültigen Reichsbankdiskontsatzes zu verzinsen. Die Zinsen, die erst ein Jahr nach Gewährung des Darlehens zu laufen beginnen, sind halbjährlich fällig. Rückzahlung des Darlehens muß so erfolgen, daß das Darlehen in 6 Jahren getilgt ist.