Stadtverordnetenversammlung beschließt die Übernahme der Ausfallbürgschaft für Kapital und Zinsen für alle staatlichen Erntenotstandskredite, welche von Landwirten des Stadt- kreises Neuss zum Zwecke der Beschaffung von Saat- kartoffeln, Saathafer, Wintersaatgetreide, Saatgerste, Kleesamen oder sonstige Landwirtschaftliche Sämereien nach Maßgabe der Richtlinien der Staatsregierung vom 17. November 1924 in Anspruch genommen werden.