Stadtverordnetenversammlung beschließt die Übernahme der Ausfallbürgschaft für Kapital und Zinsen für alle staatlichen Erntenotstandskredite, welche von Landwirten des Stadtkreises Neuss zum Zwecke der Beschaffung von Saatkartoffeln, Saathafer, Wintersaatgetreide, Saatgerste, Kleesamen oder sonstige Landwirtschaftliche Sämereien nach Maßgabe der Richtlinien der Staatsregierung vom 17. November 1924 in Anspruch genommen werden.