Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bewilligung einer laufenden widerruflichen Unterstützung an den wegen Überschreitung der Altersgrenze ausscheidenden BotenJosef Ritterbach in Höhe von 50,- M je Monat. Hierbei soll so verfahren werden, daß die von ihm ersparten Beiträge zur Ruhegehaltskasse mit 4,- M pro Monat angerechnet werden, sodaß ein Betrag von 46,- M je Monat auszuzahlen bleibt.
In Abänderung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 23. Mai des Jahres beschließt Stadtverordnetenversammlung dem SchlachthofdirektorDr. D'heil in Gemäßheit des entsprechenden
[Nächste Seite]Ministerial-Erlasses die Amtsbezeichnung eines Stadt-Oberveterinärrats beizulegen.
Die Frage der Beförderung von Polizeibeamten soll erneut beraten werden.