Band 75: Eintrag vom  18. Januar 1927 (Nr. 416)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
33. Verpachtung des Stadtgartenrestaurants

Das Stadtgartenrestaurant wird dem Peter Neckenig hierselbst unter den von der Verwaltung festzusetzenden näheren Bedingungen verpachtet. Die Pachtdauer soll 10 Jahre betragen mit der Maßgabe, daß zu Beginn des 5. Jahres eine Nachprüfung des Pachtverhältnisses erfolgen soll. Sollte eine Einigung über die Bedingungen der Vertragsverlängerung nicht erzielt werden, so erlischt das Pachtverhältnis nach 5 Jahren, d. i. am 1.4. 1932. Der Pachtpreis wird jährlich auf 2500,- M für das Restaurant und auf 60,- M für jeden Kahn festgesetzt.

Für die Instandsetzung des Gebäudes in Dach und Fach und die Instandsetzung der Heizungsanlage wird ein Kredit bis zu 5000 M und für den inneren Anstrich sowie für die vom Pächter gewünschten Umänderungen ein weiterer Kredit von 10000M bewilligt. Diese Gesamtkosten hat der Pächter mit dem jeweiligen Reichsbankdiskontsatz als Zuschlag zur Pacht zu verzinsen. Die übrige Ausstattung muß Pächter selbst beschaffen und finanzieren.