Die unter der französischen Regierung zwischen der Verwaltung, und Peter Kallen Müller in Neuß der Niederpforter Mühle wegen getroffenen Uebereinkunft wird von dem Munizipalrath bestätigt.
Auf die von Herrn Johann Peter Kallen Ackersmann und Müller in Neuss wohnhaft übergebene Bittschrift vom 9. des laufenden Monaths März worin derselbe vorstellte, daß da er außen den in seinem Mühlen Anpfachtungs Contract vom 23. October 1809 enthalten, und vorgeschrieben 17 Anschaffungen, nach Verfertigung
[Nächste Seite] derselben, und vorläufig durch Werkverständige gemachten Untersuchung auch besonders 6 nöthigen Gegenstände zu machen beauftrag worden, und das noch unvollständige Mühlenwerk zu seiner Vollkommenheit zu bringen, wofür ihm am 10. Junius 1810 durch die damahlige städtische Verwaltung eine Summe von 2400 francs zugesichert worden, welche ihm nach Verlauf seiner Pfacht Jahren der neuen Mühlen Anpfächter im Jahr 1818 zu vergüten hätte, welche Uebereinkunft jedoch von der damahligen Verwaltung zur Ratifikation nach Paris abgeschickt wurden, bisher aber noch nicht zurückgekommen wären, vielleicht auch niemehr wegen ungewälzten Regierungs System zurückkommen würde, so träge er darauf an, daß ihm obbesagte Uebereinkunft vom deritzigen Verwaltung bestätigt und zugesagt würde. Worauf dann der Stadtrath nach Einsicht eines dem Bittschriftsteller von dem ehemaligen Maire der Stadt Neuß unterm 15. August 1814 erteilten Zeugnißes, wodurch die Angabe des Bittschriftstellers wird beschlossen hat, diese Uebereinkunft demselben nochmahle schriftlich zu erteilen und als gültig und verbindlich anzuerkennen, wie auch bei Wiederverpachtung der Mühlen dies zur Bedingnisse zu machen, daß dem dermaligen Anpächter die oben bewilligte Summe vom neuen Anpächter bei seinem Antritt vergütet werden soll.Zu wessen Urkund Gegenwärtiges abgefaßt um auf dem Original unterzeichnet wurden.
So geschehen Neuß, Tag, Monath und Jahr wie oben.
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