Der Vorsitzende theilt eine Verfügung der Königlichen Regierung vom 18. April 1876 mit, worin dieselbe mittheilt, daß der Herr Minister durch Entscheidung vom 12. April dieses Jahres den Schwestern vom armen Kinde Jesu hierselbst die Fortführung der Waisenpflege und die Leitung der Warteschule bis zum 1. October 1877 gestattet, auch die Frist zur Einstellung ihrer Tätigkeit an der höheren Töchterschule und an den Volksschulen bis zum 1. April 1877 verlängert hat. Die Versammlung beschließt hierauf, die Schul- und Finanz-Commission mit Berathung über den Ersatz für die höhere Töchterschule zu beauftragen .