Stadtverordnetenversammlung erklärt sich zur Annahme eines Darlehns für die Hochwassergeschädigten der Industrie in Höhe von 30 000 M gemäß Erlaß des Oberpräsidenten der Rheinprovinz vom 16. März 1925[E?] 397 einverstanden.
Das Darlehn wird für zwei Jahre zinslos zur Verfügung ge-
[Nächste Seite]stellt und wird unter denselben Bedingungen gemäß Erlaß zinslos weitergegeben. Die Verteilung der Darlehen ist durch die zuständige Kommission erfolgt.