Band 47: Eintrag vom  28. Juni 1844 (Nr. 100 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dampfschiffahrt Vorbereitung zwischen Neuss und Düsseldorf.

Nachdem über die neuerer Zeit wieder lebhaft angeregte Errichtung einer Dampfschifffahrts-Verbin- dung zwischen Neuss und Düsseldorf in mehren vorangegangenen Sitzungen Besprechungen Stattgefunden hatten, wurde bei der heutigen Versammlung des Stadtrathes die weitere Erörterung dieses Gegenstandes fortgesetzt.

Von der einen Seite wurden die Vortheile, welche diese neue Verbindung durch steigenden Verkehr der Stadt nothwendig bringen müsse ausführlich entwickelt, während man nun andrer Seite hervorhob, daß das erleichterte Communikationsmittel zwischen einer größern und kleinern Stadt, wie dies die Erfahrung anderweit bewiese, dem kleinern Orte nun zum Schaden gereichen könne, und bei der schon vorhandenen Verbindungsmitteln als ein Bedürfniß überhaupt nicht erscheine.

Wieder andre Mitglieder trugen vor, daß der Stadtrath die Benutzung des Erft-Canales zum Zwecke der beabsichtigten Dampfschifffahrt, unter den noch näher zu vereinbarenden Bedingungen durch Beschließung vom 14. Mai 1841 bereits genehmigt haben, und es sich daher nicht mehr um jene Genehmigung, sondern lediglich um Feststellung der vorbehaltenen Bedingungen handeln könne.

Es wurde dagegen erwidert daß da in dem seitherigen Vorlaufe von drei Jahren eine Änderung der Verhältnisse, und eine auch gewonnene Erfahrung beruhende andere Anschauung deselben eingetreten sein könne, es dem Stadtrathe allerdings unbenommen bleiben müsse, auf jene Beschließung vom 14. Mai 1841 auch in der Hauptsache jetzt noch zurückzukommen. Um in der Sache weiter vorzuschreiten, wurde demnach vorgeschlagen, zu vörderst die Frage in Abstimmung zu bringen, ob der stadtrathliche Beschluß vom 14. Mai 1841 aufrecht zu halten, und demnach gleich zur Beratung über die Regulierung der Bedingungen überzugehen, oder ob voher auf die Zuläßigkeit der Benutzung des Erft-Canales für die Dampfschifffahrt einer neueren Entscheidung zu unterwerfen sei.

[Nächste Seite] als hierauf in allseitigem Einverständniß diese Frage zur Abstimmung gebracht wurde sollte, beantragten zwei Mitglieder, das diejenigen Stadträthe, zugleich Actionaire der Gesellschaft seien, an der Abstimmung nicht Theil nehmen könnten, wonach der vorsitzende Bürgermeister bemerkte, daß es sich bei der vorliegenden Frage um eine allgemeine städtische Angelegenheit handle, jene Stadträthe durch ihr Verhältniß zur Dampfschifffahrts-Gesellschaft ihre Eigenschaft als Mitglieder des Stadträtlichen Collegii nicht verlören, und dieselben daher auch von der Abstimmung in der Hauptfrage nicht ausgeschlossen werden dürften, wogegen es aber angemessen erscheine, daß sie der Abstimmung über die zu stellenden Bedingungen ihr votum nicht abgeben.

Die drei Mitglieder Peter Degreeff, Reiner Broix und Franz Heinrich Esser erklärten, daß sie gegen die Zulaßung der Stadträthe, welche zugleich Actionaire seien, protestiren müßten, und sich unter diesen Umständen der Abstimmung enthalten würden.

Hierauf wurde die Abstimmung über die obigen Fragen durch geheimer Scrutinium vorgenommen, und es ergab dieselbe das Resultat, daß von dem mit Einschluß des Bürgermeisters auch theilnehmenden 22 Anwesenden zwanzig sich für die Aufrechthaltung des stadträthlichen Beschlusses vom 14. Mai 1841, zwei aber nur dagegen aussprachen, wobei zugleich noch bemerkt wird, daß sich unter den Abstimmenden acht Stadträthe befinden, welche Actionaire der Dampfschifffahrts-Gesellschaft sind.

Da es inzwischen Mittag geworden, so wurde die Sitzung aufgehoben, und die Berathung über die Bedingungen bis zur nächsten Versammlung ausgesetzt.

Actum utsupra

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