Bau eines Schulhauses für die evangelische Gemeinde.
Um für die evangelischen Gemeinde, deren Schule sich bisher in einem gemietheten, und nun gekündigten Locale befinde, für immer ein festes Schulhaus zu beschaffen, und dadurch dem jedenfalls uanangenehmen zeitweiligen Wechsel enthoben zu sein, machte der Bürgermeister dem versammelten Stadtrathe den Vorschlag, das am Eingange der städtischen Spaziergänge auf der Michaelstraße gegelegene städtische Haus mit anschließendem Gärtchen Lit. C. N° 121, welches ohnehin in seinem jetzigen Umfange Zustande großer Reparaturen bedürfe, zu jenem Zwecke ausbauen zu lassen.
Der Stadtrath nahm diesen Vorschlag den er für zweckmäßig hält, beifällig auf, und bestimmte zunächst, daß über den Ausbau-Plan und Anschlag aufgenommenen, und demnach zu weiterer Beschließung vorgelegt werden möge.
Actum ut supra