Johan Wilhelm Hoffman
Wein accies
die gemeindts freunden stehen ahn, daß dem ahm rhein wohnenden nicht permittiert werde einen ferneren anbaw ahn seinem hauß zu machen, demselben so wohl alß auch dem nachbahren Wilhelm Claßen zu abstattung der accies vom auß verkauffendem wein die accis ahnzuhalten warauff der bescheidt uber dem anbaw die ocular inspection zu nehmen, und denen beijden alda wohnenden burgeren ahnzubefehlen die schuldige accies vom wein zu bezahlen.