herren renthmeistern werden ihres ambts und
pflichten erinnert ob denen in ihren haußeren
außgebenden muhlenbreiffgen deren verkaufften freuchten in ihr mullenbuch einzusetzen gestalten nach abgelauffenem monath
beij der rechnung bejzulegen.
Rendant der Stadtkasse/Rentmeister/Percepteur/Einnehmer/
Stadtrentmeister, Gemeinderentmeister