Eingeseßene ahm rhein
Herren burgermeistern thuen die anfrag ob Johan Wilhelm Hoffman erlaubt seyn solle aine Scheur an das haus anzubawen, worauff der bescheidt, daß demselben solches nicht zu permittiren, sonderen dem protocollo zu inheriren seye, daß denen eingeseßenen burgeren ahm rhein zum schaden und nachtheil hiesiger burgerschafft inskunfftig nicht erlaubt seyn solle ein brewhauß
[Nächste Seite] 30noch brandenwein oder fußels keßel dahin zu setzen, sonderen schuldig und gehalten seijn so das nothige ahn bier und brodt in abgang des backoffens forth sonst das nothige dahier ein zu kaufen und alle burgerliche lasten mithelffen zu tragen.