Band 30: Eintrag vom  17. Juli 1738 (Nr. 267 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

dahm Josten kan ergo judicialem obligationem die olligs mühlenunter diesem beding gelaßen werden, daß sich ins künfftig mit der zahlung der jahrlichen phachtschillingen beij halten solle

anschlag des kopffgeldts fur hießige statt kan auff 507 Reichsthaler und einigen cöllnischen Albus außgeworfen werden

Martis den 9 September