arrestirter
der in hießiger burgerwacht wegen dem dahirr verwundeten halffen des cloisters zu grevenbroich arrestirter kutscher vom herrn Volcker zu Wevelinghoven kan gegen erlegung deren 2 vom hochgebohrenen herrnVolcker deponirte caroliner das arrest mit dem beding entlaßen werden, daß auff anstehen des verwundeten sich jedes mahl dahirr sistiren und den spruch rechtens abwarthen solle.