erbgenahmen Paffrath
Waldos
execution
seindt die Herren zu rath citirt und vom Herrnburgermeister Bring- man angetragen worden, wie daß nach relation Herren de Greff und notarii Brewer die inventarisirte mobilien in einem unsicheren zimmer zware beijsammen gebracht aber zu befahren were daß vielleicht morgen dieselbe wieder hinweggenohmen, und in vilipendium magistratus deren erbgenahmen das leere nachsehen gelaßen werden dörfte und zwaren auff denen bedenckliche umbständen, weilen einige kleyder in der nachbahr cullen gefunden, und einige sachen von hinden außgetragen worden seindt alß ist Magistratsherren resolution die inventarisirte mobilien auff begehren Herrn de Greeff und des mandatarii Brewer in die schenck hinbringen zu laßen.
[Nächste Seite] 38