Kaspar Faller Contra Schreiner Zunft
Auf die rechtliche Vorstellung des Kaspar Faller wird der Schreinerzunft wiederholter aufgegeben, dem Supplikanten innerhalb 24 Stunden die weggenommene Handwerks geräthschaften so gewiß zurückzugeben als dieselbe widriger Falls in eine Straf von 3 Goldgülden fällig erklärt seye und dafür unnachsichtlich exequirt, auch auf ihre Kösten das Werkzeug mit Gewalt weggenommen werden solle .