Band 38: Eintrag vom  6. November 1795 (Nr. 780)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Reiner Pesch

Dem Supplicanten Reiner Pesch sind die bei Requirirung der Schreiner-Zunft Gerechtigkeit erforderliche Rentkammen-Gebürnißen zur Halfte nacherlassen, und ihm gestattet worden, die andere Hälfte abverdienen zu können .