Band 30: Eintrag vom  2. Juni 1739 (Nr. 466)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Joannes Hellenbroich gegen Arnth

in injurir sachen Joannis Hellenbroich gegenArnthen ahm Trotzenberg abgehaltenes protocollum ist verleßen, und hierauff magistratsherren bescheidt, daß dem beklagten bedeuthet werden solle, pfalß derselbe in seiner temerität beharren würde, die executirte dahier stehende kuhe zu behueff darin ahndictirten brüchten und auffgangenen kösten plus offerenti verkaufft werden solte.