Stephan Gackels exhibet publicum veritatis documentum in puncto injuriarum alß Klageren gegen oberpfotzerinnenAnnam Catharinam Warth - mans beklagtinnen, und wurden die vom genandten Stepffen vergeschlag - und sistirte zeugen teste protocollo abgehoert seindt, so ist der bescheidt, daß selbige in gegenwarth der zeugen sothann außgegoßenen scheltwortheren zu recontiren schuldig und gehalten, auch anerbens wegen verschiedene vor undt nach eingelangte klagten der pfortzer Paulus Hartmann seines dienstes hirmit entlaßen seijn solle