In Folge Auftrag der Landräthlichen Behörde wurde der Stadtrath von Neuhs über den Inhalt des Schreibens der königlichen Intendantur des 7ten ArmenCorps zu Münster vom 28. Mai courant - betreffend die den Truppen bei der diesjährigen großen Übung während der Zeit vom 19.bis 26. August des Jahres zu gewährende Verpflegung - in seiner Äußerung vernommen. Derselbe erklärte, daß die Allgemeinheit der hiesigen Bewohner, nach demjenigen, was darüber vernommen werde, sich für die Natural-Verpflegung durch Verabreichung der Victualien und königlichen Magazinen ausspreche, und daher auch von seiner Seite diesem Verpflegungs Modus um so mehr beigetreten werden müsse, als die anhaltende Dürre leider eine günstige Erndte nicht erwarten lasse. Nach der Meinung des Stadtrathes könne bei der bekannten guten Aufnahme, welche das Militair bei der hiesigen Eingesessenen stets zu finden gewohnt sei, durch diese Natural-Verpflegung eine Inconrenienz nicht eintreten, da die Quartierträger sich wegen der Kochgelegenheit mit dem Einquatirten unzweifelhaft überall in Güte abfinden werden.
Actum ut supra