Band 30: Eintrag vom  17. Mai 1739 (Nr. 610 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

ubergegebene klagschrift ist verleßen und hierauff der bescheidt, daß derselbe [mitbinders?] vor- und ahnbringen praevia communication zur anzuweißen wäre.