Band 38: Eintrag vom  4. August 1794 (Nr. 568)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Vollmacht pro Domino Ebhard

wurde eine eingeschränctke Vollmacht aufgestelt, nach welcher der H. Hofrath und amtirender Burgermeister Ebhard

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in Bonn dahin bevollmächtiget worden, dem engeren landständischen Ausschuß beizuwohnen, mit der Bedingniß, daß er in nichts einwilligen, weder etwas schließen könne, sondern nur dasjenige, was etwa vorgetragen wird, anhören, und darüber jedesmal beide Städte Andernach und Neuss benachrichtige, welche sodan solches denen übrigen Städten mittheilen, und diesemnach die gemeinsam getroffene Entschließung dem obgenannten H. Deputirten Ebhard zur Nachricht und Vortrag unverhalten werde .

Hierauf wurde obgenannte Vollmacht per Missiven heut an wohlbesagten H. Ebhard eingeschickt. Diesem nach wurde ein vom Stadtrath zu Kempen per Expreßen heut eingegangenes Schreiben in nämlichen Betref verlesen, welches dem Stadtrath zu Andernach zum Gutachten, wie auch vorbesagte Vollmacht, und diese zugleich an den Stadtrath zu Kempen heut übermacht worden, mit dem an die Andernacher geschehenem Ersuchen, sie mögten sothanes Schreiben wieder obruck gehen laßen .

Diesemnach erschiene der Verpflegsoffizier Schönen, mit welchem folgender Kontrackt geschloßen worden .