3faches Mannschafts Contingent
Wurde die bereits am 2ten dieses publicirtund affigirte g[nädig]ste Verordnung vom 22ten vorigen Monats samt dem g[nädi]gsten Beischluß verlesen, vermög welcher durch einen Reichsschluß entschieden worden, daß sämtliche Stände des Reichs das 3fache Mannschafts Contingent bei gegenwärtigem Reichskriege stellen sollen, dahero hätte die Stadt Neuss nach ihrer Größe und Bevölckerung die entbehrlichste Leute zu Stellung ihrer Mannschaft auszusuchen, und da dem zuverläßigen Vernehmen nach die Landstände eine Deputation aus ihrem Mittel ernant um gemeinschaftlich mit der Regierung die schicklichste Art dieser Aushebung zu bestimmen, so soll der Erfolg deßen abgewartet werden.