publicandum
ist das von der Kuhrfürstl. Regierung eingegangene publicandum, vermög weßen die gekaufte Rekruten ihr Geld an die Landstände gegen jährliche Zinsen zu 3 von 100 aussetzen konnen, verlesen, und decretirt worden, daß selbiges an gehörigen Orten publicirt, und angeheftet werden soll .