publicandum
ist das von der Kuhrfürstl. Regierung einge- gangene publicandum, vermög weßen die gekaufte Rekruten ihr Geld an die Land- stände gegen jährliche Zinsen zu 3 von 100 aussetzen konnen, verlesen, und decretirt worden, daß selbiges an gehörigen Orten publicirt, und angeheftet werden soll .