Die Verhandlungen über die von dem Bürgermeister-Amte zu Grimlinghausen vorgenommenen Vergantung der gemeinschaftlichen Fußbrücke über die Erft bei Grimlinghausen werden vorgelegt, aus welchen hervorgeht, daß in dem Termine Keiner zur Übernahme der Arbeiten bereit gewesen ist, daß aber nach Schluß der Verhandlung der KaufmannWilh. Therkatz von hier sich bereit erklärt hat, die fragliche Brücke für 10 % über die Anschlagssume von 357 Thlr 1 Sgr. 7 Pf. zu übernehmen. Da nun unmittelst der MühlenbaumeisterCremer hierselbst ein Nachgebot von 5 % über die Anschlagssumme gemacht habe, so war Gemeinderath der Ansicht, daß der Herr BürgermeistereiVerwalterBüttgen zu Grimlinghausen mit Rücksicht auf diese beiden Gebote die Ausführung in der am passendsten scheinenden Weise definitiv aus der Hand vergeben möge.
actum ut supra
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Typ | Gebäude |
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Typ | Stadt |
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