Band 38: Eintrag vom  28. Januar 1795 (Nr. 675)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Contribution an die Franzosen .

90000 Livres der Stadt Neuss zu Last .

H. Burgermeister Josten leget auf eine von den Volcksrepresentanten der französicher Armée erlaßene Verordnung das Köllnische Land und die Städte betreffend, nach welcher an Contribution das gantze Land in 8 Millionen Livres angeschlagen, und die Städte ins besondere 24000 Livres, dan annebens dieselbe an Gewerbsteur 39000 Livres zu zahlen haben, in welcher letzterer Summ der Stadt Neuss ihr Anteil mit 9000 Livres ausgeworffen worden .

Ferner wurde aufgelegt ein von dem Volcks repæsentanten zu Köln erlaßener Beschluß, vermög welchen aus dem Bezirck von Bonn an Contribution -------------------- 8 Millionen Livres aus jenem von Aachen ------------------ 5 " aus jenem von Münstereifel ----------- 4 " aus jenem von Mastricht ---------------- 4 " aus jenem von Gelderen ---------------- 4 " und also ------------------------------------- 25 " in 3 Terminen abzutragen seyen, wovon der erste Termin inner 14 Tagen, und von 14 zu 14 Tagen alles abgeführet seyn soll, unter der Warnung, daß nach Abfluß einer jeglichen

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Zahlungsfrist für jeden Aufschubstag die einem jeden Bezirck auferlegte Summ um einen 20ten Teil erhöhet werden soll .

Vorbenente beide Verordnungen sind samt einigen Tabellen vom Bezircksverwalter H. Aldenhoven dem Magistrat zugestelt worden, wie auch nach folgende, als

eine Verordnung die rückgekommene Abwesende betreffend .

eine über Kaufkontrackten in kliegender Müntz .

Noch eine die offentliche Beamte, welche Diensten zu leisten, sich weigeren .

Ferner eine zwischen Belgien und Franckreich hergestelten Handel betreffend .