Band 38: Eintrag vom  28. Januar 1795 (Nr. 675)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Contribution an die Franzosen .

90000 Livres der Stadt Neuss zu Last .

H. Burgermeister Josten leget auf eine von den Volcksrepresentanten der französicher Armée erlaßene Verordnung das Köllnische Land und die Städte betreffend, nach welcher an Contribution das gantze Land in 8 Millionen Livres angeschlagen, und die Städte ins be- sondere 24000 Livres, dan annebens dieselbe an Gewerbsteur 39000 Livres zu zahlen haben, in welcher letzterer Summ der Stadt Neuss ihr Anteil mit 9000 Livres ausgeworffen worden .

Ferner wurde aufgelegt ein von dem Volcks repæsentanten zu Köln erlaßener Beschluß, vermög welchen aus dem Bezirck von Bonn an Contribution -------------------- 8 Millionen Livres aus jenem von Aachen ------------------ 5 " aus jenem von Münstereifel ----------- 4 " aus jenem von Mastricht ---------------- 4 " aus jenem von Gelderen ---------------- 4 " und also ------------------------------------- 25 " in 3 Terminen abzutragen seyen, wovon der erste Termin inner 14 Tagen, und von 14 zu 14 Tagen alles abgeführet seyn soll, unter der Warnung, daß nach Abfluß einer jeglichen

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Zahlungsfrist für jeden Aufschubstag die einem jeden Bezirck auferlegte Summ um einen 20ten Teil erhöhet werden soll .

Vorbenente beide Verordnungen sind samt einigen Tabellen vom Bezircksverwalter H. Aldenhoven dem Magistrat zugestelt worden, wie auch nach folgende, als

eine Verordnung die rückgekommene Ab- wesende betreffend .

eine über Kaufkontrackten in kliegender Müntz .

Noch eine die offentliche Beamte, welche Diensten zu leisten, sich weigeren .

Ferner eine zwischen Belgien und Franck- reich hergestelten Handel betreffend .