Fruchtaufnahm
Da von hiesigem Bezircksverwalter dem Magistrat zugestelt worden 2 von der Central und Oberverwaltung zu Bonn erlaßene Verordnungen, nemlich eine neue Frucht aufnahm vorzunehmen, und die Frucht auf den
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Speicheren aufzubehalten, die 8te Kuhe noch zu lieferen, sodan 2000 Paar Schuhe, so als das Antheil auf hiesige Stadt in denen aufs gantze Land angeschlagenen 25000 Paar Schuhe seyn soll an die französische Armée zu lieferen, so ist mit zugezogenen Vorsteher hierauf beschloßen worden, daß die Aufnahm der Frucht bewerckstelliget, die noch vorrätige Kühe aufgeschrieben, in Betref deren 2000 Paar Schuhe aber eine Vorstellung, daß diese Anzahl Schuhe zu lieferen, der Stadt Neuss unmöglich wäre, an die Oberverwaltung zu Bonn verfertiget, die Löhern aber vorhero über ihren Ledervorrath vernommen werden