Der Stadt-Rath fande billig, daß dem Maurermeister sein nachträgliches Guthaben von 340 francs an dem hiesigen Arrest hause vergütet wurde
wurde von obgenanntem Herrn Bürgermeister dem versammelten Stadtrath vorgestellt, daß der hiesige MaurermeisterHenrich Schnee zur Zeit der französischen Regierung die Erbauung des hiesigen Arresthauses durch öffentliche Versteigerung übernommen, auch alle in seinem Accord befindlichen Bedingniße ausgeführt; daß sich nachher aber ergeben hätte, daß noch einige zusätzliche Arbeit, die von Seiten des BaumeistersHerrn Lettelier in dem Plan vergessen worden, durchaus nothwendig waren, welche besagtem Schnee übertragen worden, dieser auch wirklich durchgeführt hat, und durch die in Neuss wohnenden WerkmeisterBroix und Stadler auf die Summe von 340 francs angeschlagen worden, Schnee aber bisher ohngeachtet des Versprechens des obgesagten Baumeisters Sorge zu tragen, daß diese zusäzliche Arbeit ihm besonders vergütet würde, bisher noch nicht zu seiner Zahlung gelangt wäre; daß daher von Seiten eines hohen General Gouvernements die Meinung und das Gutachten des Stadtrathes verlangt würde. Hierauf war also der Stadtrath In Erwägung daß der Maurermeister alle in seinem Accord befindlichen Bedingniße pünktlich ausgeführt; In Erwägung daß die zusätzliche
[Nächste Seite] Arbeit nicht seiner Versäumniß wegen, sondern deshalb geschehen mußte, weil sie nicht in seinem Accord vorbehalten ware; In Erwägung, daß selbe von Werkmeistern auf den Werth von 340 francs geschäzt worden ist, und nicht zu hoch befunden wird, einstimmig der Meinung, billig zu seyn daß diese Summe dem obgedachten Schnee vergütet würde.Worüber Gegenwärtiges abgefaßt, und auf dem Original unterzeichnet worden.
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