Band 41: Eintrag vom  5. August 1815 (Nr. 29)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Anton Hüsgen wird ein Garten in Erbpfacht gegeben, weil er eine Rothgärberei in fellen anlegen will.

Auf erstatten Bericht der zur Besichtigung committirten Herrn Zimmermann,Rottels und Reinarz über den am Oberthors Wall zwischen Wieler einer Seits, und der Erft andere Seits gelegenen Garten, welchen der Herr Anton HüsgenRothgärber dahin zu einen Gärberei anzulegen gesonnen ist, und um seiner Anlage sicher zu seyn, in Erbpfacht zu erhalten wünschte, wurde vom Stadtrath beschlossen, den erwünschten, öffentlich für Neun francs verpachteten Garten besagten Hüsgen rücksichtlich dieser Fabricks Anlage für einen jährlichen Erbpacht von Neun francs zu überlassen mit Vorbehalt der Genehmigung eines hohen Genaral Gouvernements.

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