Es wurde heute der durch Verfügung der Königlichen Regierung vom 13. October courant I. S. II A No 19189 zum Mitgliede des Stadtrathes bestellte Herr Adolph Linden in die Sitzung eingeführt. Derselbe schwur in die Hände des Bürgermeisters folgenden Eid aus:
"Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen und All"wissenden einen leiblichen Eid, daß, nachdem "ich zum Stadtrathe bestellt worden, Seine Königliche "Majestät von Preußen Friedrich Wilhelm den "Vierten meinem Allergnädigsten Herrn, und "wenn Hochdieselben nicht mehr sein möchten, dessen "Thronfolgern ich treu und gehorsam sein, alle mir "vermöge meines Amtes obliegenden Pflichten "gewissenhaft und genau erfüllen, auch mich davon "durch kein Ansehen der Person, keinen Vortheil, "keine Leidenschaften oder andere Neben-Absichten "abhalten lassen, überhaupt aber in allen Stücken "so verhalten will, wie es einem rechtschaffenen "Königlichen Stadtrathe wohl ansteht und gebührt
[Nächste Seite] "sowahr mir Gott helfe durch seinen Sohn "Jesum Christum zur ewigen Seeligkeit, "Amen."Nachdem dieser Eid von dem neuen Stadtrathe geschworen worden, wurde demselben die ErnennungsUrkunde eingehändigt, und die Installation für vollzogen erklärt.
Actum ut supra