Nachdem die Königliche Regierung die Stelle für den Neubau einer 3-klassigen Elementarschule neben der evangelischen Schule
[Nächste Seite] genehmigt und ebenso den Abbruch des nebenanliegenden alten Thurmes mit der darin befindlichen Wohnung zugestanden hat, beschließt die Versammlung, dem Alexander Esch, welcher in Folge dessen die ebengenannten Wohnung gleich verlassen muß, hierfür eine Entschädigung von 8 Thalern zu bewilligen.actum ut supra