Nachdem der Bürgermeister dem heute versammelten Stadtrath, die durch den Landräthlichen Herrn Commissarius erhaltene hohe Regierungs-Verfügung vom 9. September dieses Jahres mitgetheilt hatte, gab der Stadtrath folgende Erklärung:
Die Ausbezalung der Gemeinde Schulden aus den Kaufgeldern der unter französischer Herrschaft veräußerten Gemeinde Güter geschah auf die Autorisation des vormaligen Gouvernements Commissariats im RoerDepartement vom 30. November 1815. wie es das anliegende Rescript des Kreis Directors von Crefeld ausweiset.
Die Schulden wurden im Jahr 1808
[Nächste Seite] von dem hierzu ernannten Commissaire Herr Reuter unter Zuziehung des Stadtrathes umd der Notablen liquidirt, und diese Liquidation von dem damaligen Unterpräfecten und Präfecten genehmigt. In dem diesjährigen Büdjet sind zur Verwendung der von den verkauften Gemeinde Güter herrührenden baaren Reste geeignete Vorschläge gemacht worden. Allgemein wird es gewünscht diese Reste hier in Neuß zu behalten und machen sich der Bürgermeister und Stadtrath hiermit für die vorhandenen Summen solidarisch als öffentliche Depositarien verantwortlichUeber die vorstehende Erklärung wurde das gegenwärtige Protokoll aufgenommen und unterschrieben.