In der Folge Regierungs-Verfügung vom 18. Juli courant I. Seite III N° 4981wurde dem Stadtrathe heute diejenigen Verhandlung vorgelegt, welche am 17. vorigen Monatsüber die Beschaffung der Baumittel zum zum polizeimäßigen Ausbau des Weges von Gladbachüber Corschenbroich, Kleinenbroich und Büttgen nach Neuss in der deputirten Conferenz zu Gladbach aufgenommen worden ist.
Der Stadtrath genehmigte das bei dieser Conferenz
[Nächste Seite] von den hiesigen Deputirten gemachten Anerbieten, wonach die Stadt Neuss sich verbindlich erklärt, das für die Gemeinde Büttgen erforderliche Bau-Capital nun p. p. 1950 Thaler Preußsicher Courant während dreier Jahre vom Tage der Aufnahme ab, aus städtischen Mitteln zu verzinsen, und bemerkte zugleich, wie Seitens des dieseitigen Bürgermeister-Amtes Vorsorge dafür werde getroffen werden, daß die Gemeinde Büttgen das nöthige Bau-Capital, gegen gehörige Schuldverschreibung des dortigen Gemeinde Rathes, und unter Verpflichtung der Rückgabe nach drei Jahren, bei der hiesigen Sparcasse erhalten könne.Actum utsupra
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