Das Verzeichnis über die Gewerbfähigkeit derjenigen ihren litischen Einwohner hiesiger Bürgermeisterei, welche einen Hausirhandel oder Commissionsgeschäft für andre Handlungen betreiben, wurde dem Stadtrathe heute für das Jahre 1846 vorgelegtl , welcher dasselbe begutachtete und vollzog.
Actum utsupra