Nach Einsicht über den Zustand der städtischen Windmühle unterm 11. December des Jahres aufgenommenen Protokolls, und nachdem der bisherigen Pachter derselben Johann Heinrich Elfes die Pachtbeträge bis zum Schlusse der Pachtung vollständig entrichtet hat findet der Stadrath es unbedenklich, daß der p Elfes von der laut Art des Notars Graeff vom 27. März 1834 der Stadt bestellten Caution von sechshundert Thalern nunmehr entbunden, und ihm deshalb die an jenem Tage dem Stadtrentmeister übergebene Ausfertigung eines Kauf-Contractes, wonach Lorenz Helpenstein hierselbst der Ehefrau Elfes eine Kaufschillings Rest von sechshundert Thalern Preussischer Courant verschuldet, wieder zurück gegeben werde.
Actum utsupra