Mit dem Antrage der Schul-Commission vom 24. des Monats einverstanden, erklärte sich noch der Stadtrath dafür, daß das jetzt 8 Silbergroschen monatlich betragende Schulgeld für diejenigen Eltern, welche eine Classensteuer von sechs Thalern entrichten, auf sechs Silbergroschen, und zwar vom 1. Januar kommenden Jahres an festgestellt werde, es jedoch bei den übrigen durch die hohe Regierungs-Verfügung vom 20. September 1844 normirten Schulgeldssätzen an den Elementarschulen sein bewenden halte.
Actum utsupra